Den richtigen Bestatter beauftragen

Formalitäten im Todesfall eines geliebten Angehörigen sind für alle Hinterbliebenen oft letzte, woran diese denken möchten. Doch es gibt Dinge, die relativ zeitnah erledigt werden müssen. Dazu gehört es auch, einen Bestatter zu beauftragen. Im Todesfall sind grundsätzlich die Angehörigen bestattungspflichtig, das heißt, dass diese nach dem Bestattungsgesetz dafür zuständig sind einen Bestatter zu beauftragen. Auch wenn der Schock zunächst groß ist, so kann diese Aufgabe einem nicht abgenommen werden. Im Sinne des Gesetzes zählen einige Personengruppen zu der Gruppe der Angehörigen. In welcher Reihenfolge die Angehörigen für diese Pflicht aufkommen müssen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Nur wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind kann die Bestattung auch von einer anderen Person, zum Beispiel von einem Freund, in Auftrag gegeben werden. Sollte der Fall eintreten, dass nach dem Todesfall niemand tätig wird, dann wird der Verstorbene zunächst von der zuständigen Behörde in eine Leichenhalle überführt und dort für 14 Tage aufbewahrt? Sollte sich dann noch immer niemand um die Bestattung gekümmert haben dann wird die Bestattung von der Behörde in einer Reihengrabstätte veranlasst?

Beauftragen eines Bestatters und Kostenübernahme der Beerdigung

Die Person, die den Auftrag beim Bestatter einreicht, ist nicht automatisch die gleiche Person, die auch für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss. Die Bestattungspflicht ist nämlich von der sogenannten Kostentagungspflicht der Bestattung getrennt. Die Kosten werden in der Regel von dem Angehörigen übernommen, der als Erbe eingetragen ist. Sind die Kosten nicht mit dem Erbe zu decken, dann wird die Kostentragungspficht auf die Person übertragen, welche dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Sollte diese Person nicht in der Lage sein, die Kosten zu übernehmen, dann kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden.

Worauf sollte man achten, wenn man einen Bestatter beauftragen möchte?

Die Wahl eines geeigneten Bestatters ist auch immer ein bisschen Gefühlssache. Man sollte immer dahin gehen, wo man sich gut aufgehoben fühlt und wo man selbst das Gefühl hat, dass die Wünsche für die Beerdigung auch ernst genommen werden. Auf keinen Fall sollte man davor zurückschrecken den Bestatter zu wechseln, wenn man sich nicht wohlfühlt. Den Bestatter kann man frei wählen und so auch auf bestimmte Wünsche der Bestattungsart eingehen. Auch kann man sich bei der Auswahl ruhig nach einem geeigneten Preis informieren. Bestattungen sind teuer und es ist keine Schande, wenn man in aller Ruhe Preise vergleicht, um sich ein gutes Angebot einzuholen. Ein seriöses Bestattungsunternehmen wird außerdem auch nicht versuchen, einem die teuersten Leistungen zu verkaufen, sondern achten vor allem auf die Bedürfnisse der Trauernden. Ein transparenter Kostenvoranschlag mit Erklärungen zu allen anstehenden Kosten machen ein gutes Bestattungsunternehmen ebenfalls aus.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Albrecht-Lübbe Bestattungen, nachgelesen werden.


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