Angehörige entlasten – die Vorsorge für Bestattung

Gedankengänge über den eigenen Sterbefall sind oft nicht einfach. In vielen Fällen ist aber ein Wunsch bei vielen gleich. Niemand möchte, dass die eigenen Angehörigen mit der Planung und finanziellen Belastung einer Bestattung unvorbereitet konfrontiert werden. Es gibt allerdings unterschiedliche Optionen, eine Vorsorge für die Bestattung zu treffen. Eine Variante ist im Rahmen der Vorsorge für Bestattungen gängig und hat sich in der Praxis als besonders zuverlässig und sicher erwiesen, nämlich die Bestattungsverfügung mit einem integrierten Bestattungsvorsorgevertrag.

Bei diesem „Klassiker“ werden zwei wichtige Punkte der Vorsorge für die Bestattung geregelt. Es geht zum einen um die tatsächlichen Vorstellungen und die eigenen Wünsche über die Art der Beisetzung, beispielsweise eine Seebestattung oder eine Einäscherung, die Trauerfeierlichkeiten oder die mögliche Pflege des Grabes. Der Verfasser bekommt die Sicherheit, dass die Bestattung den eigenen Vorstellungen entspricht. Gedankliche Grenzen sind hierbei kaum gesetzt. Durch diese sogenannte Bestattungsverfügung wird den Angehörigen die Planung der Beisetzung erheblich erleichtert, da ein großer Teil bereits zu Lebzeiten verfügt wurde. Auch werden in diesem Zuge mögliche Konfliktpotenziale zwischen den Hinterbliebenen vermieden. Behilflich werden hierbei oftmals Bestattungsunternehmen, welche mit Rat und Tat zur Seite stehen und mit Erfahrung viele Planungsunsicherheiten zur Wahl des Sarges, einer bestimmten Urne und der Trauerfeier nebst Dekoration und Musik zur Seite stehen. Wichtiger ist vielmehr, dass im Regelfall auch Kostenfragen vorab geklärt werden sollten. Das ist der zweite Punkt, der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag. Gerade ohne eine passende Sterbegeldversicherung hat dieser Punkt im Rahmen der Vorsorge für Bestattungen eine große Relevanz.

Oftmals werden entsprechende Verträge ebenfalls bei den Bestattungsunternehmen, wie Feuerbestattungsverein V.V.a.G. abgeschlossen. Hierbei wird eine festgelegte Summe hinterlegt, welche die anfallenden Kosten der Bestattung auffängt. Die Bestatter haben den Vorteil, die Wünsche und den finanziellen Spielraum einschätzen zu können, daher sind sie der erste Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung. Niemand muss jedoch in Sorge sein, einem Bestatter möglicherweise viele Jahre vor dem Tod eine größere Summe überlassen zu müssen. Die Mittel werden immer bei Versicherungen oder Vermögensverwaltungen verwahrt.

Diese Art der Regelung hat für den Todesfall große Vorteile. Zum einen ist der treuhänderisch verwaltete Betrag vor einer möglichen Insolvenz geschützt. Sollte also im Laufe der Jahre das beratende Bestattungsunternehmen insolvent werden oder auch die eigene wirtschaftliche Situation sich extrem verschlechtert haben, ist der angelegte Betrag vor dem Zugriff von Gläubigern, sei es den eigenen oder denen des Bestattungsunternehmens und auch vor Sozialhilfeträgern geschützt. Hierdurch entstehen den Hinterbliebenen oftmals kaum weitere Kosten im Zusammenhang mit der Beisetzung, sodass weder das mögliche Erbe noch das eigene Vermögen der Witwe oder der Kinder angetastet werden muss. Eine individuelle Planung gibt Sicherheit, dass die eigene Bestattung wunschgetreu vonstattengeht und die Angehörigen vor den Kosten geschützt sind.


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